AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Stagelive“- Veranstaltungsservice Manuel Schöne,
Inhaber: Manuel Schöne
1. Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Fa. Stagelive Veranstaltungsservice Manuel Schöne (Stagelive) und ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder Dienstleistungen der Stagelive Veranstaltungsservice Schöne mieten oder sonst in Anspruch nehmen.
2. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen
a) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte und technischen Einrichtungen ausschließlich zu dem im Vertrag festgelegten Zweck zu verwenden.
b) Als Auslieferungsort für sämtliche Leistungen gilt der Geschäftssitz von Stagelive, soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
c) Der Kunde ist verpflichtet sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich des Zubehörs unmittelbar nach Übernahme zu überzeugen. Spätere als bei Auslieferung oder Übergabe vorgebrachte Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen sind ausgeschlossen.
d) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren.
3. Techniker
a) Zur Anlieferung, Aufbau und Abbau, sowie falls vertraglich vereinbart auch zur Bedienung, setzt Stagelive externe Techniker ein.
b) Sofern vertraglich zwischen Stagelive und dem Kunden nicht anders vereinbart, steht der Kunde zum Techniker in keinem eigenen Vertragsverhältnis und ist dem Techniker gegenüber auch nicht weisungsberechtigt.
c) Der Kunde setzt die Techniker vor Beginn des Aufbaus von allen behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen, sowie örtlichen als auch sonstigen Besonderheiten, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen, in Kenntnis. Verletzt der Kunde diese Informationspflichten sind im Schadensfall Stagelive und die Techniker von jeder Haftung frei, sofern der Schadeneintritt auf die fehlenden oder mangelhaften Informationen zurückzuführen ist.
d) Setzt der Kunde die Techniker selbst als Tonleute ein, geschieht das aufgrund eines gesondert mit den Technikern zu schließenden Vertrag außerhalb der Rechtsbeziehungen zwischen Stagelive und dem Kunden.
4. Urheber- und Leistungsschutz
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten zu erwerben. Der Kunde garantiert, dass er diese Rechte besitzt und stellt Stagelive von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung hergeleitet werden. Dies betrifft insbesondere auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.
5. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung
a)Mit der Übergabe der Mietsache geht bis zur Rücknahme der überlassenen Geräte die Gefahr auf den Kunden über. Dieser haftet auch insbesondere für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der überlassenen Geräte vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rücknahme. Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, soweit nicht die überlassenen Geräte durch die Techniker oder Stagelive zum Veranstaltungsort verbracht werden.
b) Die überlassenen Gegenstände gelten als zurückgenommen, wenn der Verwender die Rücknahme ausdrücklich erklärt oder er die Gegenstände entgegennimmt oder Abbau und Rücktransport durch die Techniker vorgenommen werden..
c) Während der Mietzeit gehen notwendige Reparaturen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden. Dieser ist verpflichtet, Stagelive unverzüglich von sämtlichen auftretenden Schäden schriftlich Anzeige/Fax zu erstatten.
d) Notwendige Reparaturen sind zwingend mit Stagelive abzustimmen und in jedem Falle fachmännisch auszuführen.
e) Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Mietzeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen.
f) Der Kunde haftet Stagelive für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die diesem durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer entstehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch mittelbare Folge- und Ausfallschäden, die Stagelive durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle).
g) Der Kunde ist Stagelive gegenüber zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Die allgemeinen Regeln der Technik sind zu beachten und einzuhalten.
h) Der Kunde hat die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern.
6. Mietzeit, Verspätete Rückgabe
a) Die vertraglich vereinbarte Mietzeit beinhaltet sowohl den Tag der Bereitstellung als auch den Tag der Rückgabe der Geräte.
b) Für den Fall verspäteter Rückgabe haftet der Kunde Stagelive auch ohne Verschulden auf Ersatz sämtlicher Schäden, die diesem hierdurch entstehen (entgangener Gewinn bei Weitervermietung, Mietausfall). Mindestens schuldet der Kunde jedoch denjenigen Mietpreis, der für die Zeitspanne der geschuldeten und der tatsächlich erfolgten Rückgabe angefallen wäre.
7. Kündigung
a) Der Kunde ist unter Beachtung der Regelung in Pkt. b) jeder Zeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
b) Für den Fall der Kündigung/Stornierung schuldet der Kunde Stagelive die vereinbarte Vergütung in Höhe von
50 % des Leistungspreises bis 14 Tage vor Vertragsbeginn,
85 % des Leistungspreises bis 7 Tage vor Vertragsbeginn,
95 % des Leistungspreises bis 4 Tage vor Vertragsbeginn,
sowie die volle Vergütung bei späterer Kündigung.
c) Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
8. Allgemeiner Haftungsausschluss,
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ein Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und Ansprüche aus Produkthaftung oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht.. Dies gilt auch für das eigene Verschulden etwaiger Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB haftet der Verwender auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
9. Konkreter Haftungsausschluss
a) Der Kunde hat die Mietsachen in einem ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Zustand übernommen. Stagelive übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die dem Kunden durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen entstehen. Dies gilt gleichfalls für solche Schäden Dritter, die die Mietgegenstände nutzen.
b) Stagelive übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der Techniker, wenn diese vom Kunden mit der Betreuung der zur Verfügung gestellten Geräte durch eigenen Vertrag z.B. wie unter Pkt. 3 d beauftragt sind.
c) Kann Stagelive durch nicht von ihr zu vertretende Umstände (Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Krankheit, Streik oder Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen oder ähnliches) die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung seiner Leistungen zu.
d) Werden auf den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder überarbeitet, übernimmt Stagelive lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung von Stagelive für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- oder Tonmaterials beruhen, ist ausgeschlossen.
e) Für die Fälle, in denen durch den Verwender schuldhaft Beschädigungen am überlassenen Film- oder Bandmaterial entstehen oder dieses abhanden kommt beschränkt sich die Haftung des Verwenders auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge.
10. Gewährleistung
Ist eine von Stagelive erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich dieser unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach seiner Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, soweit es sich um Mängel handelt, die von Stagelive zu vertreten hat.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, denen diese AGB zugrunde liegen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Arnstadt als vereinbart.
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Stagelive Veranstaltungsservice Schöne
Manuel Schöne
Obergasse 31
99310 Wachsenburggemeinde
Tel: 036202 – 759966
Fax: 036202 – 759967
Funk: 0174 – 9230728
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